02. Feb. 2026 • Allgemein
Revision abgewiesen: Bundesarbeitsgericht bestätigt Diskriminierung auf Grund des muslimischen Kopftuchs - Keine Neutralitätspflicht am Flughafen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Revision einer Sicherheitsfirma zurückgewiesen und damit die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt: Die Ablehnung einer Bewerberin wegen des Tragens eines muslimischen Kopftuchs stellt eine unzulässige Diskriminierung dar.
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